Hallo zusammen!
Ich habe vor mir nächsten Winter (also der nach dem jetzt hoffentlich großartigen Sommer), eine XS auf Fiedler Basis aufzubauen.
Dann
habe ich aber gelesen, dass die Zulassung einer solchen XS unmöglich ist, da der Motor die gültigen Abgas- und Lärmvorschriften nicht packt.
Ich sah meine
Traumseifenblase schon zerplatzen, bis ich neulich auf ebay ein jpeg des unten gezeigten Briefes fand. Es handelt sich zwar um ne Triumph, aber im Fiedlerrahmen,
und zwar EZ 1996, muss aber nur den Bestimmungen von 1976 entsprechen.
Nun meine Frage an euch, da sich ja anscheinend hier mehrere Fiedlerfahrer
rumtreiben, ist das bei allen Rahmen vom Herrn Fiedler so und wenn nein was kann man machen um so ne Briefeintragung zu bekommen?
Vielen Dank im
vorraus
Fiedler Rahmen - neues Baujahr, alter Krach?
-
- Forumsjunkie
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ÄÄhhhhhmmmmm... *räusper*
Hallo
Sebastian
Da wurde nur der Brief bei e-bay angeboten, oder auch der Rahmen dazu ????
Das interessante an diesem jpg ist die Tatsache, daß alles
was du brauchst auf dem Bild zu sehen ist........ man braucht den Brief nicht zu kaufen, es sei denn es gibt den Rahmen dazu.
Wichtig ist nur dieser
Satz:
"Abweichend v.d.Vorschrift d. StVZO §47 (7) Abgasverhalten......... u.
§49 (2) Geräuschwerte entspr. nur den Werten f.d. Bj. 76
Das hier das Baujahr
76 explizid erwähnt wird, hängt möglicherweise mit dem Baujahr des Motors zusammen, wie das Regelwerk aussieht kann man aber Nachlesen.
§47 StVZO
und §49 StVZO...........
Recht interessant könnte es noch werden, bei "Ausn.Gen. gem.§70 StVZO
d. Erlass d. SFB............ leider ist nicht zu sehen wie es in
Zeile 34 weitergeht........
Haken bei all dem ist die Entscheidungsfreiheit des Gutachters.
Kein Mensch weiß weshalb der Prüfer in diesem besonderen Fall, die
oben genannte Paragraphen angewandt oder umgangen hat.
Was da gelaufen ist, kann man vielleicht nachvollziehen, wenn man die Paragraphen 47, 49 und 70
studiert und "durchleuchtet". Die Hintertüren sind oft in den Absätzen verborgen (7)? (2)?
Es ist die Frage: hat der Prüfer der Rahmen als "Ersatzteil" betrachtet
und sich an die Erstzulassung (Abgas- und Geräuschwerte) des Motors gehängt, oder bezieht er sich gezielt auf Ausnameregelungen.
Wenn ich mein Auto so
krumm fahre das nur noch eine Rohkarosse hilft,
wird die verbogene Originalkarosse "entwertet" und die vom Hersteller gelieferte Rohkarosse übernimmt die
Identität der alten.
Man kann also z.b. einen 69er Mini "renovieren" indem man die Büchse auf einer frischen Rohkarosse neu aufbaut..... die Erstzulassung bleibt
erhalten und somit auch Abgas- und Geräuschwerte.
Ich weiß genau, daß es eine Ausnameregelung gibt, leider kann ich den Pararaphen nicht nennen..... ich
kenne ihn nicht.
Dummerweise habe ich damals keine Kopie des Kfz-Briefes gemacht.
Es ging dabei um einen 1300ccm Mini-Motor in einer 87er Karosse, zu
dieser Konstellation gab es kein Abgasgutachten, somit keine Abnahme vom TÜV.
Eines Tages traf ich jedoch auf einen "Menschen" beim TÜV, der bereit war
seinen Gehirnschmalz anzustrengen.
Im Kfz-Brief war sinngemäß eingetragen: Abgaswerte gem.§ bla..bla.. nicht nachgewiesen .......
Der Mini wurde von
Schadstoffarm in die höchste Steuerklasse gebeamt und gut war die Sache.
Frag mich nicht wie dieser Ausnahme-Paragraph hieß...
Max
Sebastian
Da wurde nur der Brief bei e-bay angeboten, oder auch der Rahmen dazu ????
Das interessante an diesem jpg ist die Tatsache, daß alles
was du brauchst auf dem Bild zu sehen ist........ man braucht den Brief nicht zu kaufen, es sei denn es gibt den Rahmen dazu.
Wichtig ist nur dieser
Satz:
"Abweichend v.d.Vorschrift d. StVZO §47 (7) Abgasverhalten......... u.
§49 (2) Geräuschwerte entspr. nur den Werten f.d. Bj. 76
Das hier das Baujahr
76 explizid erwähnt wird, hängt möglicherweise mit dem Baujahr des Motors zusammen, wie das Regelwerk aussieht kann man aber Nachlesen.
§47 StVZO
und §49 StVZO...........
Recht interessant könnte es noch werden, bei "Ausn.Gen. gem.§70 StVZO
d. Erlass d. SFB............ leider ist nicht zu sehen wie es in
Zeile 34 weitergeht........
Haken bei all dem ist die Entscheidungsfreiheit des Gutachters.
Kein Mensch weiß weshalb der Prüfer in diesem besonderen Fall, die
oben genannte Paragraphen angewandt oder umgangen hat.
Was da gelaufen ist, kann man vielleicht nachvollziehen, wenn man die Paragraphen 47, 49 und 70
studiert und "durchleuchtet". Die Hintertüren sind oft in den Absätzen verborgen (7)? (2)?
Es ist die Frage: hat der Prüfer der Rahmen als "Ersatzteil" betrachtet
und sich an die Erstzulassung (Abgas- und Geräuschwerte) des Motors gehängt, oder bezieht er sich gezielt auf Ausnameregelungen.
Wenn ich mein Auto so
krumm fahre das nur noch eine Rohkarosse hilft,
wird die verbogene Originalkarosse "entwertet" und die vom Hersteller gelieferte Rohkarosse übernimmt die
Identität der alten.
Man kann also z.b. einen 69er Mini "renovieren" indem man die Büchse auf einer frischen Rohkarosse neu aufbaut..... die Erstzulassung bleibt
erhalten und somit auch Abgas- und Geräuschwerte.
Ich weiß genau, daß es eine Ausnameregelung gibt, leider kann ich den Pararaphen nicht nennen..... ich
kenne ihn nicht.
Dummerweise habe ich damals keine Kopie des Kfz-Briefes gemacht.
Es ging dabei um einen 1300ccm Mini-Motor in einer 87er Karosse, zu
dieser Konstellation gab es kein Abgasgutachten, somit keine Abnahme vom TÜV.
Eines Tages traf ich jedoch auf einen "Menschen" beim TÜV, der bereit war
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Im Kfz-Brief war sinngemäß eingetragen: Abgaswerte gem.§ bla..bla.. nicht nachgewiesen .......
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Frag mich nicht wie dieser Ausnahme-Paragraph hieß...
Max
Max aus der Mitte der Mitte
(g-maps 51.316942, 10.188072)
*Ich möchte sterben wie mein Großvater ..
im Schlaf und nicht schreiend, wie sein Beifahrer*
http://www.plankenparty.de
Spenden: IBAN DE24 2627 1424 0040 0077 00 Deutsche Bank Einbeck
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- Dossi
- Neuling
- Beiträge: 34
- Registriert: Fr, 12.04.2002, 17:10
- PLZ / Ort: 58675 Hemer, Iserlohner Str. 57
Hallo Sebastian,
Herr Fiedler hatte
eine Ausnahmegenehmigung für Ersatzrahmen
bis Bj 1996 hier dürfen auch alte Motoren bis ca. Bj 1981 mit
alten Geräusch- und Abgasnormen eingebaut
werden.
Getüvt werden kann grundsätzlich nur in Bremerhafen.
Dort wird dann der Brief der Spendermaschine eingezogen/entwertet.
Insofern hat Max wohl
recht.
Also: Irgend jemanden finden, der noch einen Rahmen im Keller hat.
--> habe ich so gemacht.
Oder, so steht es im Handbuch von
Herberts XS-Laden//Bike-Scheune
"Theoretisch sind XS-Motoren ab Bj 1981 noch TÜFbar"
Einfach mal den Fiedler
anrufen, Tel.Nr. hab ich leider grad nicht zur Hand.
--> das Oerdliche --> Bremerhafen
viel Glück
Gruss Dossi
Herr Fiedler hatte
eine Ausnahmegenehmigung für Ersatzrahmen
bis Bj 1996 hier dürfen auch alte Motoren bis ca. Bj 1981 mit
alten Geräusch- und Abgasnormen eingebaut
werden.
Getüvt werden kann grundsätzlich nur in Bremerhafen.
Dort wird dann der Brief der Spendermaschine eingezogen/entwertet.
Insofern hat Max wohl
recht.
Also: Irgend jemanden finden, der noch einen Rahmen im Keller hat.
--> habe ich so gemacht.
Oder, so steht es im Handbuch von
Herberts XS-Laden//Bike-Scheune
"Theoretisch sind XS-Motoren ab Bj 1981 noch TÜFbar"
Einfach mal den Fiedler
anrufen, Tel.Nr. hab ich leider grad nicht zur Hand.
--> das Oerdliche --> Bremerhafen
viel Glück
Gruss Dossi
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- Neuling
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Oerdliche-->Oertliche
Oerdliche-->Oertliche
ja, ich bin in Bayern gebohren und legastenischer Inschenjör bin
ich auch noch!!
ja, ich bin in Bayern gebohren und legastenischer Inschenjör bin
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