Hallo
Miteinander,
habe meine XS auf 120/90 H18 Hinterrad und 100/90 H19 Vorderrad umgerüstet. Da ich schon einige Male schlechte Erfahrungen mit dem TÜV
machte, wollte ich die neue Reifengröße bei der Dekra eintragen lassen. Da aber auf dem Gutachten aus der www.xs650.de "Technik - Gutachten, ABE,..Seite"
(Reifenfreigaben von Yamaha für die 447) explizit vorgeschrieben wird, dass ein Sachverständiger des TÜV's die Abnahme vornehmen muss, lehnte die Dekra die
Eintragung der Reifen ab.
Habe mich deshalb mit Yamaha Deutschland in Verbindung gesetzt, die mir schriftlich zu dem Gutachten vom 18.09.1984 bestätigten,
dass die Eintragung bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen muss. Die Ausschließlichkeit TÜV hat Yamaha weggelassen.
Wer Interesse an
dem Schriftstück hat, kann es von mir per e-mail haben. Habe es eingescannt und als *.tif Datei gespeichert.
Gruß Gerd
Umbereifung 447 auf 120/90 H18
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Reifengrößen mit TÜV!
Servus,
meine XS hat schon
seit 6 Jahren die genannten Reifendimensionen drauf. Mir wurde aber noch eine weitere Größe, laut Yamaha Freigabe, eingetragen:
Vorne: 3.60 H 19 &
Hinten 4.25/85 18.
Gruß Andreas
PS am kommenden Samstag kommen aber wieder neue 100/90H19 und 120/80H18 auf das Moppet!
meine XS hat schon
seit 6 Jahren die genannten Reifendimensionen drauf. Mir wurde aber noch eine weitere Größe, laut Yamaha Freigabe, eingetragen:
Vorne: 3.60 H 19 &
Hinten 4.25/85 18.
Gruß Andreas
PS am kommenden Samstag kommen aber wieder neue 100/90H19 und 120/80H18 auf das Moppet!
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- Neuling
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Umbereifung 447 auf 120/90 H18
Hallo
zusammen,
ich würde demnächst auch gerne auf 120/90 H18 umbereifen.
Ich habe auch die Reifenfreigabe unter "Technik" gefunden. Aber sagt mal,
akzeptiert der TÜV einfach so einen ausgedruckten Scan??
Gruß
mac
zusammen,
ich würde demnächst auch gerne auf 120/90 H18 umbereifen.
Ich habe auch die Reifenfreigabe unter "Technik" gefunden. Aber sagt mal,
akzeptiert der TÜV einfach so einen ausgedruckten Scan??
Gruß
mac
- MiKo
- Administrator
- Beiträge: 17047
- Registriert: Di, 02.04.2002, 13:46
- PLZ / Ort: 41516 Grevenbroich
Moin,
in erster Linie muß der
sachverständige Ingenieur darauf achten, daß der Reifen in der Schwinge frei läuft, daß die Load- und Speed-Index-Werte stimmen sowie daß das Profil dem
Verwendungszweck angepaßt ist.
Daß man ihn bei seiner Entscheidungsfindung mit irgendwelchen Papieren unterstützt, dient nur der besseren Kommunikation.
Denn ansonsten kann es dir passieren, daß er feststellt, daß er nicht zu solch einer Einzelabnahme ermächtigt ist, und du mußt dir einen "Zwei-Sterne-Ing." suchen, der
nur in den großen Prüfstellen verfügbar ist.
So ist es mir letztes Jahr geschehen:
- Stoßdämpfer = ach ja, sind Konis
- Auspuff mit EG-ABE = kein
Problem
- Einzel-Sitzbank = kein Problem
- Kastenschwinge mit Nummer und kopiertem Gutachten = ja, mache ich auch
- Stummellenker mit Typnummer = ok,
weil XS schon so alt
- selbstgebaute Fußrastenanlage mit teilbarem Bremshebel = sorry, das darf ich nicht, bitte den Oberprüfer aufsuchen ... der hatte damit
überhaupt kein Problem und hat auch
- Bremsscheiben mit Gutachten mit Nummer für RD250 = Auge zudrücken und nicht nach der (unauffindbaren) Nummer auf
der Scheibe suchen
Und genauso wede ich es dieses Jahr wieder machen, wenn die so mühsam erworbenen Eintragungen auf einen anderen Rahmen
umgeschrieben werden sollen. Eine Vorab-Anfrage ergab "Da werden wir vor keinem unlösbaren Problem stehen". Und wenn man dann schon mal dabei ist,
kommen dann auch die anderen Räder dazu und die Vergaser/LuFis, damit das zweite Blatt vom Fzg-Schein auch schön voll wird
in erster Linie muß der
sachverständige Ingenieur darauf achten, daß der Reifen in der Schwinge frei läuft, daß die Load- und Speed-Index-Werte stimmen sowie daß das Profil dem
Verwendungszweck angepaßt ist.
Daß man ihn bei seiner Entscheidungsfindung mit irgendwelchen Papieren unterstützt, dient nur der besseren Kommunikation.
Denn ansonsten kann es dir passieren, daß er feststellt, daß er nicht zu solch einer Einzelabnahme ermächtigt ist, und du mußt dir einen "Zwei-Sterne-Ing." suchen, der
nur in den großen Prüfstellen verfügbar ist.
So ist es mir letztes Jahr geschehen:
- Stoßdämpfer = ach ja, sind Konis
- Auspuff mit EG-ABE = kein
Problem
- Einzel-Sitzbank = kein Problem
- Kastenschwinge mit Nummer und kopiertem Gutachten = ja, mache ich auch
- Stummellenker mit Typnummer = ok,
weil XS schon so alt
- selbstgebaute Fußrastenanlage mit teilbarem Bremshebel = sorry, das darf ich nicht, bitte den Oberprüfer aufsuchen ... der hatte damit
überhaupt kein Problem und hat auch
- Bremsscheiben mit Gutachten mit Nummer für RD250 = Auge zudrücken und nicht nach der (unauffindbaren) Nummer auf
der Scheibe suchen
Und genauso wede ich es dieses Jahr wieder machen, wenn die so mühsam erworbenen Eintragungen auf einen anderen Rahmen
umgeschrieben werden sollen. Eine Vorab-Anfrage ergab "Da werden wir vor keinem unlösbaren Problem stehen". Und wenn man dann schon mal dabei ist,
kommen dann auch die anderen Räder dazu und die Vergaser/LuFis, damit das zweite Blatt vom Fzg-Schein auch schön voll wird
Gruß
MiKo
MiKo