Umbereifung 447 auf 120/90 H18

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Gast

Umbereifung 447 auf 120/90 H18

#1 Beitrag von Gast »

Hallo

Miteinander,

habe meine XS auf 120/90 H18 Hinterrad und 100/90 H19 Vorderrad umgerüstet. Da ich schon einige Male schlechte Erfahrungen mit dem TÜV

machte, wollte ich die neue Reifengröße bei der Dekra eintragen lassen. Da aber auf dem Gutachten aus der www.xs650.de "Technik - Gutachten, ABE,..Seite"

(Reifenfreigaben von Yamaha für die 447) explizit vorgeschrieben wird, dass ein Sachverständiger des TÜV's die Abnahme vornehmen muss, lehnte die Dekra die

Eintragung der Reifen ab.
Habe mich deshalb mit Yamaha Deutschland in Verbindung gesetzt, die mir schriftlich zu dem Gutachten vom 18.09.1984 bestätigten,

dass die Eintragung bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen muss. Die Ausschließlichkeit TÜV hat Yamaha weggelassen.
Wer Interesse an

dem Schriftstück hat, kann es von mir per e-mail haben. Habe es eingescannt und als *.tif Datei gespeichert.

Gruß Gerd

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#2 Beitrag von MiKo »

Moin Gerd,

oder besser schick es mir

bitte, dann kann ich es zu den anderen Schriftstücken legen ...
Gruß
MiKo

Gerd De Rose
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#3 Beitrag von Gerd De Rose »

Hallo MiKo,

hast Du meine Mail mit

dem Schreiben von Yamaha erhalten?

Gruß Gerd

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#4 Beitrag von MiKo »

und schon beantwortet ...
Gruß
MiKo

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#5 Beitrag von MiKo »

und schon veröffentlicht :wink:

Der

dort unterschreibende Herr Meier ist übrigens Leiter der Homologationsabteilung.
Gruß
MiKo

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Reifengrößen mit TÜV!

#6 Beitrag von xs650lover »

Servus,
meine XS hat schon

seit 6 Jahren die genannten Reifendimensionen drauf. Mir wurde aber noch eine weitere Größe, laut Yamaha Freigabe, eingetragen:

Vorne: 3.60 H 19 &

Hinten 4.25/85 18.

Gruß Andreas

PS am kommenden Samstag kommen aber wieder neue 100/90H19 und 120/80H18 auf das Moppet!

Mac
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Umbereifung 447 auf 120/90 H18

#7 Beitrag von Mac »

Hallo

zusammen,
ich würde demnächst auch gerne auf 120/90 H18 umbereifen.

Ich habe auch die Reifenfreigabe unter "Technik" gefunden. Aber sagt mal,

akzeptiert der TÜV einfach so einen ausgedruckten Scan??

Gruß

mac

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#8 Beitrag von MiKo »

Moin,

in erster Linie muß der

sachverständige Ingenieur darauf achten, daß der Reifen in der Schwinge frei läuft, daß die Load- und Speed-Index-Werte stimmen sowie daß das Profil dem

Verwendungszweck angepaßt ist.

Daß man ihn bei seiner Entscheidungsfindung mit irgendwelchen Papieren unterstützt, dient nur der besseren Kommunikation.

Denn ansonsten kann es dir passieren, daß er feststellt, daß er nicht zu solch einer Einzelabnahme ermächtigt ist, und du mußt dir einen "Zwei-Sterne-Ing." suchen, der

nur in den großen Prüfstellen verfügbar ist.

So ist es mir letztes Jahr geschehen:
- Stoßdämpfer = ach ja, sind Konis
- Auspuff mit EG-ABE = kein

Problem
- Einzel-Sitzbank = kein Problem
- Kastenschwinge mit Nummer und kopiertem Gutachten = ja, mache ich auch
- Stummellenker mit Typnummer = ok,

weil XS schon so alt
- selbstgebaute Fußrastenanlage mit teilbarem Bremshebel = sorry, das darf ich nicht, bitte den Oberprüfer aufsuchen ... der hatte damit

überhaupt kein Problem :) und hat auch
- Bremsscheiben mit Gutachten mit Nummer für RD250 = Auge zudrücken und nicht nach der (unauffindbaren) Nummer auf

der Scheibe suchen

Und genauso wede ich es dieses Jahr wieder machen, wenn die so mühsam erworbenen Eintragungen auf einen anderen Rahmen

umgeschrieben werden sollen. Eine Vorab-Anfrage ergab "Da werden wir vor keinem unlösbaren Problem stehen". Und wenn man dann schon mal dabei ist,

kommen dann auch die anderen Räder dazu und die Vergaser/LuFis, damit das zweite Blatt vom Fzg-Schein auch schön voll wird 8)
Gruß
MiKo

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