Moinsen Forum,
Ein Freund von mir hat die Möglichkeit ne DKW 200 RT und ne Quickly geschenkt zu bekommen. Beide vollständig und eigentlich restaurierungsfähig ggf. sogar mit viel Patina wieder so fahrfähig zu machen.
Allerdings gibt es dann dazu keine Papiere und auch kein Kauf- bzw. Schenkungsvertrag.
Gibt es trotzdem ne Möglichkeit an eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. an eine Zulassungsbescheinigung zu kommen? Hat einer vllt. Erfahrungen mit sowas....
Gruß aus HH
Armin
Scheuen- bzw. Tiefgaragenfund
- Armin
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Scheuen- bzw. Tiefgaragenfund
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- ManniDoc
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Re: Scheuen- bzw. Tiefgaragenfund
...vielleicht Bescheinigung, seit wann/wie der Scheunenbesitzer in den Besitz gekommen ist und was er über die Eigentumsverhältnisse weiss?
-Damit zur Zulassung?!
(Habe die Blaue damals zugelassen mit Bescheinigung des Vorbesitzers, daß er keinen Brief mehr findet aber bestätigt, daß sie sein Eigentum war.)
ManniDoc
-Damit zur Zulassung?!
(Habe die Blaue damals zugelassen mit Bescheinigung des Vorbesitzers, daß er keinen Brief mehr findet aber bestätigt, daß sie sein Eigentum war.)
ManniDoc
Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben... !
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Re: Scheuen- bzw. Tiefgaragenfund
Bei der örtliche Zulassungsstelle mit der/den Fahrgestellnummern einen Abfrage starten,
ob etwas vorliegt. (Diebstahl etc.)
Wenn die Abfrage positiv verläuft, was anzunehmen ist, brauchst du zur Wiedererlangung eines neuen KFZ-Briefes nur
den TÜV-Bericht, einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) und eine eidesstattliche Erklärung, dass der alte Brief
abhanden gekommen ist.
Als Kaufvertrag reicht auch ein formloser Wisch deines Freundes.
Die eidesstattliche Erklärung ist bei den meisten Zulassungsstellen ein Vordruck, den du vor dem
Mitarbeiter der Zulassungsstelle unterschreibst.
In unserem Landkreis reicht das leider nicht, da muss man das notariell beglaubigen lassen.
Also das sollte alles kein Problem sein.
Gruss Dietmar
ob etwas vorliegt. (Diebstahl etc.)
Wenn die Abfrage positiv verläuft, was anzunehmen ist, brauchst du zur Wiedererlangung eines neuen KFZ-Briefes nur
den TÜV-Bericht, einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) und eine eidesstattliche Erklärung, dass der alte Brief
abhanden gekommen ist.
Als Kaufvertrag reicht auch ein formloser Wisch deines Freundes.
Die eidesstattliche Erklärung ist bei den meisten Zulassungsstellen ein Vordruck, den du vor dem
Mitarbeiter der Zulassungsstelle unterschreibst.
In unserem Landkreis reicht das leider nicht, da muss man das notariell beglaubigen lassen.
Also das sollte alles kein Problem sein.
Gruss Dietmar
Ich bin nicht da, bin mich suchen gegangen.
Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
sagt mir, ich soll auf mich warten.
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- Jochen
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Re: Scheuen- bzw. Tiefgaragenfund
Moin,
für die Quickly kann er sich bei der Audi-Tradition im Netz recht simpel eine neue ABE ausstellen lassen, hat bei meiner ca. 25Euronen gekostet, braucht auch keine Behörde oder sonstige, nur die Rahmennummer.
Für die DKW müsste es evtl. dort auch funktionieren, Audi ist doch auch Rechtsnachfolger , wenn mich nicht alles täuscht.
Wenn nähere Infos gewünscht werden, müsste ich noch Mal nachgucken.
Da
für die Quickly kann er sich bei der Audi-Tradition im Netz recht simpel eine neue ABE ausstellen lassen, hat bei meiner ca. 25Euronen gekostet, braucht auch keine Behörde oder sonstige, nur die Rahmennummer.
Für die DKW müsste es evtl. dort auch funktionieren, Audi ist doch auch Rechtsnachfolger , wenn mich nicht alles täuscht.
Wenn nähere Infos gewünscht werden, müsste ich noch Mal nachgucken.
Da
Gruß
Jochen
Denkt immer dran, Amateure haben die Arche gebaut, Profis die Titanic!
Jochen
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- Armin
- hat wohl sonst niXS zu tun
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Re: Scheuen- bzw. Tiefgaragenfund
Moinsen
Dank dir Jochen für den Hinweis, ich glaub dass ist der erste Versuch...
Schönen Abend euch
Dank dir Jochen für den Hinweis, ich glaub dass ist der erste Versuch...
Schönen Abend euch
Wirr ist das Volk