So ähnlich wars bei mir damals 1995...nur stand der Prüfer ca. 2m Meter (n'Meter war's sicher nicht) entfernt und er hat sein Gerät unten flach am Boden gehalten so in Auspuffhöhe.der eine Prüfer hat mich auf's Freigelände der Prüfstelle gestellt, den Drehzahlmesser auf halbe Nenndrehzahl setzen lassen und dann das Mikrofon in ca. 1 Meter und ca. 45 Grad gehalten
Wir haben dann noch das scheppernde Nummernschild festgehalten und er murmelte was von 94-95 db und meinte so gerade noch zulässig.
Anschliessend hat er mir nen Stempel vorne in die Endtöpfen gehauen, da sie keine Bezeichnung hatten.
Seither steht in meinem Schein immer:
AuspuffAnl. 2-2 , Krümmer Marshall M. ESD CAMPELL-RADSTER , M. EINGESCHW. ZUSATZDÄMPFER W&W NR.: 70-952 (HALBIERT).
(Ob das Roadster oder CAMPBELL heißt war mir in dem Moment scheißegal. Hauptsache eingetragen....vor allem haben die adaptiereten Norton-Röhren mit dem Original Campbell Roadster sowieso nichts zu tun,
Hauptsache nen Namen)
Nun denn sie sind nach der Messung zulässig.