Fahrgestell-Nr ?

... welches Öl? Warum springt sie nicht an? Wie wechsel ich was? ... Fragen über Fragen ...
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bastl82
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Re: Fahrgestell-Nr ?

#16 Beitrag von bastl82 »

Hallo Christoph!

Es existiert hier zum Download die deutsche ABE von der 447:
http://www.xs650.de/literatur/abe447/

Aber, die sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis wird vom deutschen Kraftfahrbundesamt (KBA) vergeben und besitzt in Österreich leider angeblich keinerlei Gültigkeit!

Ob das für einen Einzelgenehmigungsbescheid reicht weis ich nicht.
Ich hätte einen österreichischen Typenschein von meiner 447. Ist auch eine 1U3, aber von 1977 mit der Nr. 4476xx mit einer Kopie könnt ich aushelfen.

Es gibt hier im Forum auch noch die COC von einer 3L1 zum Download. Benutze dafür die Suchoption. Eine COC für die 447 finde ich leider nirgendwo im Netz.

Viele Grüße aus Niederösterreich:
Wastl
:93: a metal heart can never tear apart

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xs650lover
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Re: Fahrgestell-Nr ?

#17 Beitrag von xs650lover »

Hallo Christoph,
Wenn dir wirklich ein deutscher Original Kfz. Brief mit den technischen Angaben mit der Zulassung 1981 und dem Fahrgestellnummern Kreis 447 450... der Yamaha XS650, Typ 447,Code 1U3 hilft, melde dich per PN.
Wenn mein Scanner anspringt, kann ich dir eine Briefkopie per Mail zusenden.

Besten Gruß Andreas :wink:
PS der Nummernkreis 447 450 xxx wurde von August 1979 bis Juli 1980 hergestellt .
XS 650, ... fahr doch einfach!

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MiKo
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Re: Fahrgestell-Nr ?

#18 Beitrag von MiKo »

Moin,

die deutsche Anlaufstelle für diesen Papierkram wäre Yamaha in Neuss (https://www.yamaha-motor.eu/de/de/impressum/). Inwieweit die auch in Felix Austria helfen können, weiß ich allerdings nicht. Eine Anfrage wäre es aber sicher wert.

Viel Erfolg!
Gruß
MiKo

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kalle
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Re: Fahrgestell-Nr ?

#19 Beitrag von kalle »

Schau mal hier: http://www.xs650.de/literatur/briefe/kalle-brief1.jpg
Da dürfte eigentlich alles drinstehen.
mfg kalle
Was nicht passt, wird passend gemacht!!

Stoffl1
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Re: Fahrgestell-Nr ?

#20 Beitrag von Stoffl1 »

Hallo zusammen!

Also erstmal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Bin wirklich
überrannt von dieser Hilfsbereitschaft in diesem Forum.
Hab auch schon Andreas u. Kalle gebeten per PN. bez. der Fahrzeugpapiere.
Da diese Baugleich sind könnte sich die Daten für eine Erstzulassung ausgehen. Die Anfragen
befinden sich noch im Ausgang aber ich denke diese werden erst noch gepüft.

Vielen dank nochmals und freue mich auf eure Rückmeldungen bez. Fahrzeugschein.

LG Christoph

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Re: Fahrgestell-Nr ?

#21 Beitrag von xs650lover »

Hallo Christoph,
die Daten sind unterwegs.

Besten Gruß Andreas :wink:
XS 650, ... fahr doch einfach!

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dohdohpub
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Re: Fahrgestell-Nr ?

#22 Beitrag von dohdohpub »

Guten Tag zusammen,

da ich nun auf der Zielgeraden bin, geht es an die Anmeldung bzw. 21er Abnahme und benötige dafür ein Datenblatt meines Modells.
Bei Wiki habe ich zu meiner Seriennummer folgendes gefunden:
XS 650 D, 1U3, 447-6007XX, August 1976 - Juli 1977, 217 kg, 15,0 l.
Demnach eine XS 650 D mit Doppelscheibenbremse.

Gibt es ein Archiv wo Datenblätter bezogen werden können?

Gruß
Peter

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MiKo
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Re: Fahrgestell-Nr ?

#23 Beitrag von MiKo »

Moin,

also wenn der TÜV an seinem Zentral-Standort in Essen so etwas nicht in seinem Archiv hat, dann haben die Leute da in Frillendorf ihren Job verfehlt ...

ich kann dir hier nur die ABE (ursprünglich für die '75er, mit Nachträgen für die nachfolgenden Baujahre) bieten
https://www.xs650.de/literatur/abe447/index.htm
Gruß
MiKo

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dohdohpub
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Re: Fahrgestell-Nr ?

#24 Beitrag von dohdohpub »

Hi Miko, danke!

Diesen Link hatte ich hier auch schon gesehen, dort sind Fahrgestellnummern von 500XXX bis 501XXXX aufgeführt, das hat mich erst mal abgeschreckt.
Aber scheinbar grundsätzlich zur Orientierung des Prüfers ausreichend? Wird er mir sicherlich beantworten. :)

Ist das normal, dass die die Karre für ein paar Tage zur Begutachtung behalten?

Gruß
Peter

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Zissel
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Re: Fahrgestell-Nr ?

#25 Beitrag von Zissel »

Gut möglich, dann haben sie Gelegenheit, ihre Wissenslücken über die zulassungstechnischen Besonderheiten von Motorrädern vor 1990 diskret zu googeln. Das ist aber auch besser, als wenn sie irgendwelche Behauptungen aus der Hüfte raushauen, aus denen sie ohne Gesichtsverlust nicht mehr rauskommen. Dann wird es nach meiner Erfahrung immer sehr unerfreulich.
Gruß Martin

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MiKo
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Re: Fahrgestell-Nr ?

#26 Beitrag von MiKo »

Moin,

das habe ich so noch nicht erlebt, weder bei meiner eigenen Eintragungsserie noch bei den Vorführ-Terminen, die ich für andere gemacht habe.

Natürlich muß man da als Kunde einen Termin vereinbaren und mehr Zeit mitbringen als für 'ne popelige HU, aber das hat bei uns bisher "on the fly" geklappt, was die Vorführung anging.
Den Papierkram konnte der stolze Erbauer/Besitzer des Mopeds sich dann zuschicken lassen - und hat Rückfragen dazu dann wieder über uns gestellt. Von daher wäre es besser gewesen, wenn er direkt mit dabei gewesen wäre.

Bei meiner XS hat der TÜVologe zwar angefangen, aber dann abgebrochen, als die selbstgefertigten Bauteile ohne Nummer seine Kompetenz überschritten und mich an einen Kollegen mit den erforderlichen Lizenzen weiter gegeben, ähnlich wie der Hausarzt an den Facharzt überweist.
Dieser Sachverständige Ingenieur unseres -gegenseitigen- Vertrauens und mit dem vollständigen Portfolio an Lizenzen ist leider nicht mehr im Dienst.
So jemanden ("Graukittel-Gott") gibt es aber in jedem Prüfbezirk, auch wenn die mittlerweile ihre Be-(oder auch Ver-)urteilungen der Vorgesetzten Dienststelle dokumentieren müssen.

Was in jedem Fall hilft, ist die frühzeitige Einbindung des Sachverständigen in die Planung und Realisierung, anstelle einfach mit dem "fertigen Werk" hinzufahren und zu sagen "bitte mach ma' Stempel".
Das ist mindestens Zeichen der Wertschätzung deines Gegenübers, aber du bekommst auch durchaus Tipps, wo du in deinem "künstlerischen Eifer" etwas übersehen hast, das später zum Frust führt, weil es fast nicht mehr vorgabengerecht nachzuarbeiten geht.

So könnte er dich darauf hinweisen, daß die Kennzeichenbeleuchtung nach hinten vollständig abgedeckt sein muß.
Oder, viel wichtiger, daß du dir im Voraus ein Datenblatt von dem hochfesten Aluminium besorgst oder zumindest die Rechnung mit der technischen Bezeichnung vom Einkäufer, wenn du die Fußrastenanlage im Betrieb nach Feierabend aus Abfallstücken selbst fräsen kannst und darfst.
Der erste Tipp spart dir die Notwendigkeit, bei Polo/Louis eine andere zu kaufen. Dann zwar leider doppelt so teuer wie die erste von ebay.china, aber eigentlich nur ärgerlich.
Die FR-Anlage müßtest du im Ernstfall nochmal bauen, obwohl keine Abfallstücke mehr da sind, zwecks "materialangreifender Bruchprüfung im unabhängigen Labor", das du selbstverständlich auch bezahlen darfst ...

Ach ja, noch eine Stilblüte für die Abwägung "alte gegen neue Zulassungsvorgaben":

Zitat des Prüfers angesichts der Kellermann'schen 3-in-1-Rücklichter: "ok, Sie möchten also die Lichtanlage nach neuer Regelung haben - dann hätte ich gerne noch eine grüne Kontrollleuchte im Sichtbereich, daß das Licht auch eingeschaltet ist" ... die mit dem Licht eingeschalteten Instrumentenbeleuchtungen haben nicht ausgereicht ...

Oder auch: "wenn Sie die seit einger Zeit akzeptierte kurze Radabdeckung wollen, müssen Sie auch die für diesen Zeitpunkt gültigen Geräuschgrenzwerte einhalten ..."
Gruß
MiKo

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dohdohpub
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Re: Fahrgestell-Nr ?

#27 Beitrag von dohdohpub »

Das man unter Umständen der Willkür des Prüfers ausgesetzt ist, ist mir bewusst.

Im Grunde existiert für fast alles eine ABE oder eine E-Nummer. Es wurde nichts am Rahmen verändert oder geschweißt, lediglich optisch verändert.
Das die Karre dort Stehen bleiben soll finde ich etwas seltsam, bis auf ein paar "Bolt-On" Teile und Minimierungen gibt es nicht wirklich viel zu beurteilen - meiner Meinung nach. :lol:

Ich warte mal ab was er TÜVer sagt.

Danke und Gruß
Peter

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Schrauber
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Re: Fahrgestell-Nr ?

#28 Beitrag von Schrauber »

dohdohpub hat geschrieben: Mi, 20.10.2021, 11:11 Das man unter Umständen der Willkür des Prüfers ausgesetzt ist, ist mir bewusst.
Das ist so nicht ganz richtig. Denn alles was die Prüfer machen unterliegt der StvZO.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/
Wichtig sind die Worte kann, soll und muss und ihre unterschiedliche Bedeutung.

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