Moin zusammen,
mir ist oben beschriebener Rahmen zugelaufen - ich wollte ihn eigentlich wegen einer Halterung die bei meinem fehlt.Nun hatte der Verkäufer aber noch den Fahrzeugbrief mit der Eintragung EZ 1982 und das Verzollungsnachweiß und Title eingesehen und eingezogen wurden.
Könnte ich diesen Rahmen so in Deutschland zulassen ohne heutige Abgasbestimmungen?
Es gibt noch weitere 447 2FO Rahmen allerdings wohnen die schon länger draußen und sind recht gammelig.
Danke für eure Mühen
Grüße Jens
US Import Rahmen mit Blankobrief 5v4
- jelo
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US Import Rahmen mit Blankobrief 5v4
die spinnen die japaner gruß jelo
- Jochen
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Re: US Import Rahmen mit Blankobrief 5v4
Alles was in D mal zugelassen war, kann auch so wieder zugelassen werden, wenn der Brief noch vorhanden ist und keine Umbauten gemacht wurden.
Da reicht eine ganz normale TÜV-Prüfung.
Hab ich vor ein paar Jahren mit meiner 74er DT250 und auch mit meiner 78er XT500 gemacht.
Da reicht eine ganz normale TÜV-Prüfung.
Hab ich vor ein paar Jahren mit meiner 74er DT250 und auch mit meiner 78er XT500 gemacht.
Gruß
Jochen
Denkt immer dran, Amateure haben die Arche gebaut, Profis die Titanic!
Jochen
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Re: US Import Rahmen mit Blankobrief 5v4
Ja aber der war ja noch nicht zugelassen - es gibt nur den Blankobrief. BJ 1982 und der Brief ist von 1992.
Hab auch schon mal gegoogelt finde aber nichts gescheites.
Grüße Jens
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Grüße Jens
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Re: US Import Rahmen mit Blankobrief 5v4
Beim TÜV oder Dekra nachfragen?
- R.Wolters
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Re: US Import Rahmen mit Blankobrief 5v4
ich würde lieber bei der Zulassungstelle nachfragen. Die entscheiden nämlich darüber, was in Ihrem Bereich zulassungsfähig ist. Ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug von ??? kommt einer Neuzulassung gleich.
Grüße, Rüdiger aus MH
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- XS ... die zweitschönste? Sache der Welt
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Re: US Import Rahmen mit Blankobrief 5v4
Genau solch einen (R60/2) Rahmen , vor 25J. von einem Händler aus Frankreich eingeführt und schon mit Blankobrief und allen Einfuhrdokumenten versehen , habe ich auch . Und ich habe auch noch "Lähmungen" , daraus mit den hier vorhandenen Motor und allen anderen Teilen ein Krad zu komplettieren .
Soweit ich weis , ist es allein schon ein relevanter unterschied , ob man einen gekauften Rahmen oder ein gekauftes komplettes Krad zulassungsfähig machen möchte .
Einen nackten Rahmen mit allen daran fehlenden Teilen zu komplettieren , der darf dann angeblich nicht mehr Yamaha im Brief stehen haben , sondern den Nachnahmen des Eigentümers / Erbauers .
Aus den Verzollung und sonstigen Einfuhrpapieren / Kaufvertrag etc. geht ja dann auch hervor , das es sich um explizit einen Rahmen handelte und nicht um ein Motorrad .
Ich kann dem Themenstarter also leider keine Zielführenden Hinweise hierzu geben , würde mich aber meinerseits auch für kompetente Einlassungen interessieren .
Soweit ich weis , ist es allein schon ein relevanter unterschied , ob man einen gekauften Rahmen oder ein gekauftes komplettes Krad zulassungsfähig machen möchte .
Einen nackten Rahmen mit allen daran fehlenden Teilen zu komplettieren , der darf dann angeblich nicht mehr Yamaha im Brief stehen haben , sondern den Nachnahmen des Eigentümers / Erbauers .
Aus den Verzollung und sonstigen Einfuhrpapieren / Kaufvertrag etc. geht ja dann auch hervor , das es sich um explizit einen Rahmen handelte und nicht um ein Motorrad .
Ich kann dem Themenstarter also leider keine Zielführenden Hinweise hierzu geben , würde mich aber meinerseits auch für kompetente Einlassungen interessieren .