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Verfasst: Mo, 05.12.2005, 20:21
von Schrauber
Dieses Thema ist nicht neu, und nicht auf Internet begrenzt.
Ich kann mich noch dunkel an einen Bericht im Fernsehen Mitte der 70er Jahre erinnern. Ein Autobesitzer hatte ein Montagsmodell von Fxxt.
Der Händler konnte dem Wagen die Marotten nicht austreiben. Die Garantiebestimmungen waren damals nicht so weit wie heute (6 Monate und sehr begrenzte Kilometer)
Um seinem Frust nun Luft zu machen, hatte er die Mängel und die fehlgeschlagenen Reparaturversuche notiert, und diesen Zettel in die Heckscheibe seines Autos geklebt.
Als der Händler das sah, kam es zu einem Rechsstreit wegen übler Nachrede. Der Händler gewann.

Verfasst: Mo, 05.12.2005, 21:43
von jens
Hallo Schrauber,

doch, ein Aspekt ist neu hinzugekommen. Zitat aus dem Heise-Artikel:
"Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen."
Der Autor wurde nicht erwähnt....es geht um die Foren-Betreiber.... :cry:

Gruss vom Jens

Verfasst: Di, 06.12.2005, 10:24
von MiKo
hier noch ein weiter reichender Kommentar zum Thema - wer möchte, kann sich auch mal die Meinungen im Diskussionsbereich ansehen
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21505/1.html