Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

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mephiston
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Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#1 Beitrag von mephiston »

Kennt jemand einen entspannten Tüvprüfer, in NRW der nicht sofort einen Herzinfarkt bekommt wenn er Dinge hört wie:

Geänderte Auspuffanlage + offene Luftfilter
oder gar
Hubraumerhöhung auf 750ccm
nicht zu sprechen von
Flachschiebervergaser

Ich habe diverse Umbauten, von denen ich gerne alle offiziell eintragen lassen würde, aber bisher habe ich keine Erfolge erzielen können.

Schon beim ersten Punkt:

Auspuff geändert (trotz e-Nummer Endtopf) + offene Luftfilter bekommen alle Schnappatmung und sagen mir, das geht wenn überhaupt nur mit Geräusch UND Leistungsmessung.


Ich bin für jeden Tipp dankbar!


Viele Grüße und ein schönes Wochenende

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Ali
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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#2 Beitrag von Ali »

Hi,

ich denke das der folgende Artikel für Dich interessant sein dürfte.
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... %C3%A4dern
Insbesondere der letzte Absatz und dessen letzten Satz.

Viel Erfolg
Ali

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mephiston
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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#3 Beitrag von mephiston »

Hi Ali,

danke, den Artikel kannte ich bereits, bringt mich aber leider nicht wirklich weiter in meinem Unterfangen.

Mit dem letzten Satz demotiviert er nur unter Umständen komplett, denn das wäre für jeden Tüvprüfer der perfekte Ansatz um zu sagen, mache ich nicht, zu gefährlich, zu aufwendig.

Angenommen eine XS mit Hubraumerhöhung und besserem Vergaser und geändertem Auspuff hält die Geräuschpegel aus dem Schein gut ein, was absolut machbar ist trotz offener Luftfilter, kann es durchaus sein, dass sie auf 60-70ps kommt, je nach Setup / Einstellung / Details. Nehmen wir als Worstcase Analyse, die XS käme auf 75ps, würde dies einer Mehrleistung von ca. 47% entsprechen. Das segnet bestimmt keiner ab.

Dann beginnt wieder das leidige Thema des Ermessens des jeweiligen Tüvprüfers, ob er den Rest des Fahrzeug für geeignet hält, dieser "brachialen" Mehrleistung gerecht zu werden.

Für eben jenen Fall suche ich einen Prüfer, der sich der Sache auch offen annimmt und nicht direkt abwimmelt.

MeanMachine
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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#4 Beitrag von MeanMachine »

mephiston hat geschrieben: Sa, 06.03.2021, 16:26
Schon beim ersten Punkt:

Auspuff geändert (trotz e-Nummer Endtopf) + offene Luftfilter bekommen alle Schnappatmung und sagen mir, das geht wenn überhaupt nur mit Geräusch UND Leistungsmessung.


...ich bin diesen Weg gegangen, in BaWü. Gutachen hat insgesamt 630€ gekostet 8O
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mephiston
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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#5 Beitrag von mephiston »

Hast du auch eine Leistungssteigerung erfasst, oder waren es nur Auspuff + offener Luftfilter?

Was mich auch interessieren würde:

Bleiben in so einem Fall die alten Geräuschwerte bestehen? Oder werden die neuen, ermittelten eingetragen und damit die ursprünglichen entfernt?

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Ali
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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#6 Beitrag von Ali »

mephiston hat geschrieben: Sa, 06.03.2021, 18:27 Dann beginnt wieder das leidige Thema des Ermessens des jeweiligen Tüvprüfers, ob er den Rest des Fahrzeug für geeignet hält, dieser "brachialen" Mehrleistung gerecht zu werden.

Für eben jenen Fall suche ich einen Prüfer, der sich der Sache auch offen annimmt und nicht direkt abwimmelt.
Deshalb würde ich zuerst eine Leistungsmessung durchführen. Dann weiß Du schon mal wo du stehst und wie viel ermessen der Prüfer benötigt.

Wenn die zu erwartende Mehrleistung durch den Auspuff vernichtet wird und am Ende 52PS auf dem Zettel stehen bist Du fein raus. Wenn 70PS gemessen werden könntest Du für die nächste Messung eine leicht zu entfernende Drosselung verbauen. Dann sollte die Eintragung einfacher sein. :wink:

Im letzten Jahr hatte ich meinen TÜV Prüfer nach einer der Eintragung eines Selbstbau-Auspuffs gefragt (ist gedanklich in Planung). Er Antwortet mir: Ist nicht unbedingt nötig da für mein Baujahr (1980) keine Kennzeichnungspflicht besteht. Das Fahrgeräusch darf nur nicht lauter als mit dem org. Auspuff sein. Wenn ich ihn eingetragen haben möchte kostet die Geräuschmessung ca. 200EUR.

Grüße, Ali

MeanMachine
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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#7 Beitrag von MeanMachine »

mephiston hat geschrieben: Sa, 06.03.2021, 18:53 Hast du auch eine Leistungssteigerung erfasst, oder waren es nur Auspuff + offener Luftfilter?

Was mich auch interessieren würde:

Bleiben in so einem Fall die alten Geräuschwerte bestehen? Oder werden die neuen, ermittelten eingetragen und damit die ursprünglichen entfernt?
Leistungssteigerung wurde nicht erfasst, eingetragen wurden unter anderem die 34er Flachschiebervergaser, Luftfilter und die Abgasanlage. Die Geräuschwerte wurden entsprechend der Messung eingetragen...

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mephiston
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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#8 Beitrag von mephiston »

Vielen Dank! Diese Infos helfen auf jeden Fall weiter. Ein grauenvolles Unterfangen, die Eintragungen...

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MiKo
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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#9 Beitrag von MiKo »

klärt auch die Frage nach dem Hinterrad :74:
Gruß
MiKo

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StoXS
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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#10 Beitrag von StoXS »

Hi,

zunächst.....absolut geiles Gerät ,,meanmachine".

Mir blüht auch eine weitere paragraph 21 /19.2 Abnahme......

aus meiner erfahrung mit diversen Umbauten kann ich nur folgendes berichten.

- Du musst nicht zum TÜV, sprich viele Prüfinstitutionen können mittlerweile vollabnahmen machen.....nicht nur der, oftmals engstirnige TÜV-Vereinsmitarbeiter (ES GIBT AUCH WIRKLICH GUTE)
- Schreibe all deine Umbauten detailliert in einem Ordner oder einem digitalen Dokument nieder, am besten noch mit Vergleichen......meanmachine hat das optimale BSP für die Möglichkeiten geliefert
das erleichtert die Arbeit des Prüfers enorm und er wird sich dankbar zeigen....zumindest war es bei mir die letzten, beiden Male so....
- Man muss ihm klar-machen, dass man selber mit dem Teil fahren will, und dementsprechend die Güte der durchgeführten Arbeiten ausgeführt hat.
- Aufgrund des Baujahres hatte ich noch nie Probleme mit Eintragungen von Abgasanlagen oder nur Endschalldämpfern.....habe noch nie ne Messung machen müssen mit Begründungen wie: Das Motorrad darf eh viel zu laut sein bis hin zu; mit dem
Baujahr braucht man keine E-Nummer oder Ähnliches.

Um das zusammenzufassen:

Bau ne schöne, übersichtliche Doku auf und verheimliche nur die Hubraumerweiterung :-).....Geh zur GTÜ oder VÜK......mit entsprechender Qualifikation....Diskutieren und Ausreden vermeiden....das bringt nix(längerer Hebel und so)

Hast du nen Foto von deinem Umbau?

Bleib hartnäckig...wird sich lohnen.

LG
Sebastian

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mephiston
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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#11 Beitrag von mephiston »

Mein Hauptproblem, an dem sich alle bisher gefragten Prüfer verklemmen, ist der offene Luftfilter im Kombination mit einem geänderten Auspuff (und den Mikuni Flachschiebern).

Da gehen die alle steil drauf, ich habe schon 2x Tüv Nord, 1x Dekra, 1xKüs probiert. Aktuell probiere ich es beim Tüv Rheinland, da warte ich noch auf eine Rückmeldung.

Es heißt immer, wieder, Luftfilter alleine, wenn alles andere Serie ist, ok. (Die meisten wollen dann trotzdem noch eine Geräuschmessung)
Auspuff alleine, kein Problem bei dem Baujahr.
Aber sobald die beiden Elemente im Verbund geändert werden, muss immer eine Leistungs- und eine Geräuschmessung her. Bei den meisten Aussagen sogar beide Geräuschmessungen, also Stand- und Fahrgeräusch, wobei letztere natürlich deutlich aufwendiger ist. (Tüv Nord)

Die will ich mir eigentlich echt sparen, zumal man dann echt auch nicht zu jeder Station kann sondern das in meinem Fall noch ein Transport der Karre von mindestens 100km mit sich zieht. Und das Ergebnis ist ja immer offen, wie zuvor Ali schon sagte, da müsste ich um auf Nummer sicher zu gehen vorher separat mindestens eine Leistungsmessung durchführen. Bei einem brandneu aufgebauten Motor hat man da eigentlich keine Lust drauf.

Alternativ könnte ich natürlich dahergehen und Originaltöpfe montieren, dann Luftfilter eintragen lassen. Dann muss ich aber hoffen dass der Flachschieber nicht entdeckt wird.
Ich vermute nur die Kombi Flachschieber + offener Luftfilter führt wieder zu Problemen ähnlicher Natur wie oben bereits beschrieben.
Auspuff dann einfach ignorieren und nicht eintragen, weil leise genug. Ist ja bei dem Baujahr auch in Ordnung, wenngleich eine Eintragung besser wäre.

Aktuelle Fotos hab ich leider nicht, da sich schon wieder einiges verändert hat.

Danke für eure Beteiligung an dem Thema, jeder Tipp ist gerne gesehen!
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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#12 Beitrag von Berni »

Ich denke, um eine Geräuschmessung kommst du nicht drumrum ... wie du geschrieben hast, evt. alles einzeln nacheinander eintragen :?
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont :idea:

dornberger@fastmail.de

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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#13 Beitrag von StoXS »

Hi,

OK dann hast du ja wirklich schon viel §21 Wahnsinn durchlebt....

Ich finde deine Maschine sehr stimmig und so rein optisch hätte ich als Prüfer erstmal nix auszusetzen.

Wegen der Flachis und nem geänderten Abgassystem könntest du mal bei TopHam anfragen, ich meine die haben sowas wie nen Gutachten für die dinger in Kombi mit offenen Filtern.....fragen kostet nix
Vielleicht hilft sowas ja schon weiter.

Die Idee mit dem Vorfahren und separat eintragen lassen ist auch gut....

Du hast bestimmt auch schonmal Eintragungen anderer XSsen bei den Prüfing.s vorgelegt...oder....sonst schaue ich mal, ob ich was Brauchbares finde

Bei der Abgasanlage wird das ohnehin noch was....wenn die leistung passen soll, dann wird die bestimmt mächtig laut sein....da könnte das sein, das wirklich ne Geräuschmessung gemacht wird.

Ist der Schalldämpfer von Rüdiger mit der XS650 - 14711 Nummer???

Ich habe ne 2-1 Delkevic bei mir drangefummelt mit 750er Satz; TM34 und unglaublich vielen anderen Sachen (hoffe es bleibt ne XS), da werde ich vielleicht auch zu Viel gemacht haben, aber in unserem fall....wer nix wagt, der nix gewinnt.

Bleib dran wenn mir noch was einfällt, dann melde ich mich.

LG
Sebastian

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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#14 Beitrag von mephiston »

Danke für die Anregungen, Anfrage an Mikuni Topham ist schon raus.

Der ESD ist ein e-Nummer behafteter von Barracuda GPSeries. Der ist eigentlich als Zubehör Slipon für mittelklasse Joghurtbecher gedacht, aber top geschweißt, Edelstahl, trotzdem schön leicht und nicht zu laut.

Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass Beispieleintragungen zu anderen Maschinen die Prüfer überhaupt nicht interessieren. Die sagten mir alle, dass das Beispiel einer anderen Maschine keine Relevanz hat. Nur die eigene, vorgestellte Maschine mit den verbauten Teilen zählt. Und dafür wollen die lückenlos und einwandfrei Dokumente für jedes noch zu kleine umgebaute Teil haben. Am besten ABE oder e-Nummer, sonst eben Teile- / Materialgutachten für Eintragungen nach 19.2
Aber wehe, es liegt gar nichts vor. Das ist wie ein Freifahrtsschein zum Abbruch des Gesamtunterfangens.

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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

#15 Beitrag von Onkel Bob »

mephiston hat geschrieben: Do, 11.03.2021, 9:04...Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass Beispieleintragungen zu anderen Maschinen die Prüfer überhaupt nicht interessieren. Die sagten mir alle, dass das Beispiel einer anderen Maschine keine Relevanz hat. Nur die eigene, vorgestellte Maschine mit den verbauten Teilen zählt...
und genau SO sieht es aus, mein lieber... :?

moin kollege,

ich lese immer wieder in verschiedenen foren das der eine oder andere dringend eine _kopie_ einer anderen eintragung benötigt um dann völlig erstaunt von dem zuständigen tüvologen zu hören das ihn das nu herzlich wenig interessiert... :|

das sind so überbleibsel aus längst vergangenen tagen wo man(n) mit einer kopie einer kopie einer kopie zum tüver gewandert ist und da das papier nahezu unleserlich war im grunde alles 'eingetragen' bekommen hat - um mit zufriedenen lächeln vom hof zu fahren mit der gewissheit einen sieg errungen zu haben... :wink: ...und dann umso erstaunter bei der nächsten allgemeinen verkehrskontrolle aus der wäsche zu schauen wenn der nette beamte das 'eingetragene' anzweifelt und fluXS deinen hobel konfisziert damit sich das alles ein anderer 'ingenieur' anschauen und beurteilen soll... :|

ich empfehle zwei vorgehensweisen wie folgt:

a) zum tüv-tower nach köln-poll pilgern um sich nach vorheriger terminabsprache mit einem _fähigen_ ingenieur zu beratschlagen - auch was die KOSTEN des ganzen angeht. bedenke dabei das du KEIN BITTSTELLER bist sondern AUFTRAGGEBER! ein solches gespräch auf 'augenhöhe' sollte dir schon mal klarheit verschaffen...

b) es gibt überall sog. 'agenturen für sonderzulassungen' in diesem unseren land. du kannst dann bei solchen dein ganzes geraffel abgeben, einen haufen bunte scheinchen auf den tisch legen und nach rund 2 wochen deine ganzen papiere mit deinen wunscheintgragungen abholen uuuuuuuuuuund -> glücklich sein... :wink:

ichg wünsche viel glück und verbleibe

euer stets ergebener
onkel bob

ps: stay legal
...es ist nicht so wie du denkst...

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