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Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

Verfasst: Do, 11.03.2021, 12:07
von Max
Hmmmmmmmm .... was für ein komischer Aufriss .....

Meine "Ratte" hat da eine andere "Karriere" gehabt.

Eigentlich war alles klar, Rahmenheck gekürzt war eingetragen und für alles andere gab es Gutachten bzw. KBA-Nummern ect. was beim TÜV im Computer nachzulesen ist, auch wenn ich es nicht vorlegen kann ..... die haben FAST ALLES im Schrank, sagen es nur nicht .... macht ja Arbeit danach zu suchen.

Das Moped war Jahrelang abgemeldet und nun war "Vollabnahme" angesagt ... zumindest hieß das damals so.
Ich war bei einem Verkehrsbetrieb tätig (Bus & Bahn), der TÜV kam zu uns auf den Hof .....

4 verschiedene Ingenieure liefen um das Moped, jeder hatte ein anderes Problem.

Der 5. Ingenieur, zu allem Überfluß "Ranghöher" als die 4, machte 1000 Fotos, fand die Karre "Granatenstark" und verabschiedete sich mit "ich kann den Kollegen nicht in den Rücken fallen ......"

Toller Keks.

Wochen später treffe ich auf ´ner Party einen Mopedschrauber, der den einen oder anderen "Show-prämierten" Streetfighter gebaut hat und sprach mit ihm über mein Sorgenkind.
"Zeig mal die Papiere" ...... nun denn, ein paar Tage später zu dem hin und der kassiert den Papierstapel ein. Meld´dich in 10 Tagen nochmal, ich frage da mal ....

Nach 4 Tagen klingelt das Telefon ... "komm mal rüber" ..... und er drückt mir das ganze Zeug mitsamt frischem Gutachten in die Hand.

.. na sowas ?!?

Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

Verfasst: Do, 18.03.2021, 21:46
von StoXS
Um das ganze zu einem, für dich unbefriedigenden Ergebniss zusammenzufassen.

Es könnte jemanden, irgendwo geben, der die Qualifikation, den Mut, das Durchsetzungsvermögen, den Willen, die Zeit sowie einen guten Tag hat..........um die Maschine für die Strasse freizugeben.

Vielleicht kann dir ein Fachbetrieb in deiner Nähe...im Tausch gegen ein paar Euros bei der Abnahme zur Seite stehen.
Manche sagen, dass der Einfluss von Fachbetrieben auf Prüfingenieure, wie auch immer der sein mag, eine solche Abnahme erleichtert.

Lg
Und bleib dran

Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

Verfasst: Fr, 19.03.2021, 10:52
von mephiston
Unbefriedigend trifft es wirklich hervorragend.

Ich war nicht untätig und habe viele Optionen geprüft. Tüv Rheinland war leider nicht so kooperativ wie erhofft, die verweisen mich an die Außenstelle Lambsheim, verlangen auch Leistungs- und Geräuschmessungen.

Nachdem ich nun viele andere gefragt habe, sehe ich auch immer wieder Fälle, die ebenfalls offene Luftis und anderen Auspuff dranhaben und die Kombination eingetragen bekommen haben, ohne Leistungsmessung. Ich möchte vor allem die Leistungsmessung umgehen, die unnötige Strapaze möchte ich dem Motor ersparen.


Ich bleibe dran und hoffe, irgendwo, irgendwann einen Prüfer zu finden, der mein Vorhaben absegnet.

Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

Verfasst: Fr, 19.03.2021, 12:40
von Thos
Das wird eher schwierig!
Ich hatte schon das Vergnügen und war erfolgreich!

https://youtu.be/3RTVfKCtktI

Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

Verfasst: Fr, 19.03.2021, 14:09
von Hans
mephiston hat geschrieben: Fr, 19.03.2021, 10:52 Ich war nicht untätig und habe viele Optionen geprüft. Tüv Rheinland war leider nicht so kooperativ wie erhofft, die verweisen mich an die Außenstelle Lambsheim, verlangen auch Leistungs- und Geräuschmessungen.
Ich möchte vor allem die Leistungsmessung umgehen, die unnötige Strapaze möchte ich dem Motor ersparen.


Hallo
Man sollte kooparativ nicht mit blöd verwechseln :wink:
Ich zB.finde es schon sehr kooparativ wenn man dir nach erfolgter Geräusch und Leistungsmessung eine Eintragung in Aussicht stellt (so läuft es numal ab wenn es nicht eine gekaufte Abnahme werden soll).
Wenn du Angst hast das der Motor bei der Leistungsmessung explodiert vermute ich du zweifelst an den daran gemachten Arbeiten :roll: ?
Gruß :02:

Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

Verfasst: Fr, 19.03.2021, 14:20
von mephiston
Ne, zweifeln tue ich daran nicht, aber der ist komplett neu aufgebaut und noch nicht einmal eingefahren...

Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

Verfasst: Fr, 19.03.2021, 18:15
von Onkel Bob
mephiston hat geschrieben: Fr, 19.03.2021, 14:20 Ne, zweifeln tue ich daran nicht, aber der ist komplett neu aufgebaut und noch nicht einmal eingefahren...
obwohl ich niXS mehr texten wollte -> genau die GLEICHE situation hatte ich bei meinem projekt 'damals' auch...mein motor war gerade frisch gemacht und ich hatte bedenken das ein anderer dem kleinen ding auf einem leistungsprüfstand gehörig in die fresse treten würde... :?

ich teilte meine bedenken dem herrn ingenieur mit und daraufhin sagte er mir das er das absolut nachvollziehen könnte - und machte mir das angebot mein fahrzeug dazulassen und er würde abends damit nach hause fahren und am nächsten morgen wieder zurück...das sollte ihm als geräusch- und leistungsmessung reichen...und so war's auch :!:

so kann's auch gehen -> daher jetzt aber wirklich allerletzter post vom forumsonkel: nur sprechenden XSsern kann geholfen werden...

eine glückliche hand gewünscht
onkel bob

ps: stay ende und aus

Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

Verfasst: Fr, 19.03.2021, 18:47
von Hans
Hallo
Das Problem an diesen...........nennen wir es mal "Gefälligskeitseintragungen" ist das ja ein Gräuschwert eingetragen werden sollte der auch einer Kontrolle standhält ansonsten ist die Eintragung nicht das Papier wert auf dem sie steht :?
Inzwischen wird ja bei jeder etwas größeren Kontrolle gleich das Phonmessgerät ausgepackt . :roll:
Ich bin ja auch nicht gerade für meine über alle Zweifel erhabenen Auspuffanlagen bekannt wurde aber dieses Jahr beim vorstellen meiner TR1 von "meinem" Tüvler ebenfalls darauf hingewiesen das "wir" jetzt dann doch mal die Auspuffanlage die bisher immer durchgewunken wurde so richtig mit Geräuschmessung und den entsprechenden Daten eintragen sollten/müssen .
Gruß :02:

Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

Verfasst: Sa, 20.03.2021, 8:23
von mephiston
Danke Onkel Bob für das Verständnis. Das ist ein schöner Fall gewesen, aber eben auch mit sehr viel Verständnis vom Prüfer (und etwas Glück) gesegnet.
Das Problem an diesen...........nennen wir es mal "Gefälligskeitseintragungen" ist das ja ein Gräuschwert eingetragen werden sollte der auch einer Kontrolle standhält ansonsten ist die Eintragung nicht das Papier wert auf dem sie steht
Das stimmt nur bedingt. Man kann sich deutlich verschlechtern, falls man das macht.

Ich habe 80N und 88N im Fahrzeugschein, was schon bombastische Werte sind. Da kommen also 21db als Umrechnungszuschlag drauf, dazu dann noch 5db Toleranz.
Macht also
106db Standgeräusch
114db Fahrgeräusch
als Maximalgrenze

Das ist mir beides deutlich zu laut. Ich bin aber froh, dass diese Werte dort stehen, denn wenn ich nun einen normalen Luftfilterkasten montieren würde, könnte ich fast jede gammelige Tröte anschrauben und wäre ziemlich sicher, diese Geräuschwerte nicht zu übertreffen.

Gehe ich nun den korrekten Weg mit dem vollen Programm und der Umschreibung der Werte, habe ich in der Regel verloren. Dann werden die aktuellen Geräuschwerte ermittelt, die sicherlich nicht über den jetzigen liegen dürften. Diese (nun deutlich niedrigeren Werte) würden dann in die Papiere übernommen und das war es. Jede geringfügigere Verschlechterung der Werte, z.B. durch Ausbrennen von eventuell vorhandenem Dämmmaterial, würde wieder dazu führen, dass ich meine eingetragenen Geräuschwerte eben nicht einhalte, obwohl sie eingetragen sind.


Für mich klingt dies deutlich schlechter als der erste beschriebene Weg, zumindest wenn man gute Grundwerte in den aktuellen Papieren hat.

Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

Verfasst: Sa, 20.03.2021, 8:44
von MiKo
mephiston hat geschrieben: Sa, 20.03.2021, 8:23 ... zumindest wenn man gute Grundwerte in den aktuellen Papieren hat.
wobei diese "guten Grundwerte" ja auch nicht von Anfang an, sprich bei der Erstzulassung dort gestanden haben, sondern irgendwann durch einen -ich nenne ihn mal- "freigiebigen" Prüfingenieur (keine '*'-Diskussion, damals gab es dort >>>>90% Männer) dort verewigt wurden.

Re: Tüv für diverse Eintragungen nach §21 in NRW

Verfasst: Sa, 20.03.2021, 9:05
von mephiston
wobei diese "guten Grundwerte" ja auch nicht von Anfang an, sprich bei der Erstzulassung dort gestanden haben, sondern irgendwann durch einen -ich nenne ihn mal- "freigiebigen" Prüfingenieur (keine '*'-Diskussion, damals gab es dort >>>>90% Männer) dort verewigt wurden.
Das stimmt absolut, aber sie stellen nunmal die Basis da, mit der man in die Thematik einsteigt. Und diese Werte sind, solange man nicht mit großen Modifikationen beginnt, die Basis für jede amtliche Geräuschmessung. In Frage gestellt werden bei einer Prüfung / Kontrolle wohl eher die Anbauten bzw. der Fahrzeugzustand als die Werte, die schwarz und weiß in den Dokumenten stehen.