Unfallschaden - Wertgutachten?

Wer fährt wann mit wem wohin? Wo fährt's sich am schönsten? Was gibt's neues (oder altes) in der XS-Szene?
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Polterjochen
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Unfallschaden - Wertgutachten?

#1 Beitrag von Polterjochen »

Moin,
leider hatte ich gestern einen unverschuldeten Unfall am letzten Tag der Saison.
Ich persönlich hatte Glück im Unglück, die XS (447 Bj. 78, 73 TKM) ist leider schwer getroffen. Gabel komplett krumm, Dellen im Tank, Fußrasten, Schalldämpfer...

Was sollte ich beim Gutachten für die gegnerische Versicherung beachten? Wie wird bei der alten Dame der Wert ermittelt??
Hat jemand Tipps für mich? Der Gutachter (selbst bestellt) ist von meiner GTÜ Prüfstelle, die die XS die letzen Jahre zur HU gesehen hat.

Gruß
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ManniDoc
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#2 Beitrag von ManniDoc »

...erstmal gut, dass Dir wohl niXS schhlimmes passiert ist!
-Inhaltlich weiss ich nich so viel; vielleicht kann Dir aber schon der Gutzachter Deines Vertrauens weiter helfen?
Good Lack!
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Max
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#3 Beitrag von Max »

.... allein die zerdemmelte Auspuffanlage gibt es nicht mehr „Original-neu“ .... doppelwandige Krümmer und den Rest ....

Ersatz findet sich als originalgetreuer Nachbau bei Bela, aber nur im Bezug auf die Schalldämpfer 😳

Die Bela-Tüten sind teurer als die Nachbauten bei anderen Anbietern, sind aber in Sachen Qualität unschlagbar ...

Alles andere kannst du entweder bei den „üblichen Verdächtigen“ (Händlerliste) finden oder nur noch auf dem Gebrauchtteile-Markt ....

Es wird eine bittere Reise bis du alles wieder beisammen hast 😞
Max aus der Mitte der Mitte
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hoyhar
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#4 Beitrag von hoyhar »

Hallo,

nehm dir einen Anwalt und Gutachter (am besten einen Spezialisten für Oldtimer) in Anspruch - das muss die generische Haftpflicht auch bezahlen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, arbeiten die Haftpflicht-Versicherungen mit üblen Tricks beim Wert (Wiederbschaffung, Restwert, etc...) und Reparatur von Fahrzeugen!
Am besten gleich nach einem Sachverständigen suchen, der auf Oldtimer spezialisiert ist, suchen, der kennt dann auch einen Anwalt, der mit dem Thema vertraut ist.

Grüße, Chris

Wichtig: Bei einem unverschuldetem Unfall hast du die freie Wahl des Gutachters! Er muss nur amtlich anerkannt sein!

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MiKo
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#5 Beitrag von MiKo »

Moin,

da bei meinem letzten Unfall die Schuldfrage erst mal offen war, bin ich dem Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht ablehnend entgegen getreten (Stichwort "Schadenminderungspflicht").
er hat sich dann im Laufe der Untersuchung ein wenig selbst ins Abseits gestellt, spätestens als er auf meinen Hinweis, daß der Original-Lenker dieser '75er US-Version in Europa nie angeboten wurde. Das hat er nämlich beantwortet mit "da gibt es bestimmt im Osten Fachleute, die das wieder richten" ... wenn ich das aufgezeichnet hätte, wäre er seinen Job los - so habe ich meinen Groll mal vorsichtig geschluckt (ich wollte ja schließlich was von ihm), und gewußt, warum er für eine Versicherung arbeitet ...

Im Gutachten war dann eine lange Liste an Teilen, die ich ihm durchaus um die Ohren hätte schlagen können, weil er naturgemäß nicht die ET-Nummern der '75er, sondern die aus einer '78er Liste entnommen, und teilweise auch aus Rüdigers Katalog aufgeschrieben hatte.
Im Endeffekt hat er dennoch zu meinen Gunsten analysiert, da er die Yamaha-Preise z.B. "Fußraste rechts komplett" addiert hat, auch wenn nur der Gummi beschädigt war, und so auf knappe 2000€ kam.
Ein halbes Jahr später, als mein Anwalt den Fall eigentlich schon abgeschlossen hatte, kam die Versicherung dann doch noch mit einem Scheck 'rüber.
Und da ich auf ein umfangreiches Teilelager zurückgreifen konnte, blieb einiges von der Auszahlung übrig ...
Gruß
MiKo

Polterjochen
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#6 Beitrag von Polterjochen »

Hallo, danke erstmal für die Antworten. Der selbst gewählte Gutachter war nun da und machte einen guten Eindruck. Wir arbeiten in Richtung Wiederaufbau.
Die Homepage von Rüdiger habe ich ihm genannt. Interessant ist die genannte Auspuffanlage - wo gibts die? Den Namen "Bela" kannte ich noch nicht.
Es muss wohl fast alles vor dem Lenkkopf neu sowie Tank, Fußraste li, Seitenständer, Hauptständer, Auspuff und Blinker hinten.
Einige Teile habe ich noch "auf Lager". Der Rest findet sich.
Erstmal sehen was das Gutachten nun ergibt und wie sich der Gegner verhält.
Meine Schutzkleidung wurde gleich mit dokumentiert.
Gr
Jo

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Max
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#7 Beitrag von Max »

Schalldämpfer in VA von

Forumsmitglied Gabanyi Bela
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MiKo
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#8 Beitrag von MiKo »

Gruß
MiKo

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Jochen
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#9 Beitrag von Jochen »

Hallo Namensvetter aus der Nachbarschaft,
wenn du Teile oder Hilfe brauchst, kannst du dich ruhig melden, brauchst nur übern Kanal.
Bela ist ein Forumsmitglied, der hat die VA-Anlagen mal nachbauen lassen
Gruß
Jochen


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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#10 Beitrag von Maybach »

Und zur Not hätte ich auch noch eine Anlage in Original, die noch nie verbaut war.

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Schrauber
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#11 Beitrag von Schrauber »

Den Anwalt würde ich nicht sofort beauftragen (Stichwort "Schadenminderungspflicht")
Wenn's dumm kommt, zahlst du den nachher selber, weil sich die Gegenseite garnicht quer stellt.
1) Schaden der eigenen und der gegnerischen Versicherung melden. Der eigenen, weil sich die Gegenseite ja auch melden könnte und Geld haben möchte. Dann kennt deine Versichenung schon mal deine Sicht der Dinge.
2) Gutachter beauftragen für das Schadensgutachten.
3)Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Wen ja, Aktenzeichen an gegnerische Versicherung weiterleiten. Dann sollen die sich den Schadenhergang dort besorgen. Wenn die gegnerische Versicherung von dir den Schadenhergang wissen will, auf das Aktenzeichen bei der Polizei verweisen.
4) wenn man jetzt nicht weiterkommt oder bei der Schadensumme Abstriche gemacht werden mit dem Anwalt drohen und im Zweifel die Drohung wahr machen. Denn erst wenn man dir nachweislich Leistungen vorenthält, muss die gegnerische Seite den Anwalt auch bezahlen.

oliver
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#12 Beitrag von oliver »

Hallo Jochen,
leider hatte ich in meinem Leben schon drei unverschuldete Unfälle mit der gegnerischen Versicherung abzuwickeln. Und hatte auch alle zum Glück mit Anwalt geregelt, teilweise noch ohne Rechtschutzversicherung. Da die Schuldfrage klar war gab es auch gar nie Diskussionen dass der Anwalt übernommen wird. Selbst meine Autowerkstatt hatte mir zuletzt gesagt dass sie alle Teilkasoschäden (Wildschaden, Scheiben, usw.) grundsätzlich nur noch über eine Anwaltskanzlei abwickeln weil sie es satt haben dass dauernd von den Versicherungen Dinge in Frage gestellt werden und Rechnungen gekürzt werden. Seitdem läuft das normal durch.
In der Regel wird die Versicherung anfangen dass es ein Totalschaden ist und der Zeitwert nur noch < 500 EUR ist. Ab da geht es dann los. Den Wiederaufbau wirst Du so mit allen Neuteilen preislich nicht durchbekommen. Deine Maximalforderung wird Richtung Wiederbeschaffung des gleichen Fahrzeugs rauslaufen. Und da kannst Du auf Laufleistung, Farbe, Baujahr usw. bestehen und das gebraucht angebotene Fahrzeug das dies erfüllt ist hoffentlich teuer genug. Kaufen musst Du das nicht, nur auf den Preis kommt es an dass Du den bekommst. Der Anwalt weiß dann auch wieviel Nutzungsausfall geltend gemacht werden kann und welche Schäden Dir sonst entstanden sind. Die Kleider sind schon mal gut, überlege selbst ob da noch etwas ist.
Gruß
Oliver

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Pitt
hat wohl sonst niXS zu tun
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#13 Beitrag von Pitt »

Ab einer Schadenssumme von 1000€ hast Du Anspruch auf einen (frei wählbaren) Gutachter und Anwalt.
Die gegnerische Versicherung muss die Kosten übernehmen, vorausgesetzt die Schuldfrage ist eindeutig.
Ich würde Dir zu beidem raten.

...wenn die Gabelholme krumm sind, müssen aus Sicherheitsgründen vermutlich auch der Rahmen (und auch das Vorderrad) getauscht werden.
Niemand kann ausschließen, dass der Lenkkopf nicht auch in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Das wird mit den Teilen und dem ganzen Umbau sehr teuer.
Daher schätze ich, dass es auf einen Totalschaden hinauslaufen wird.
Für die Wertermittlung ist der Marktwert/Kilometerleistung/Zustand ausschlaggebend.

Viel Glück und Grüße aus Seefeld, Pitt
Zuletzt geändert von Pitt am Do, 10.11.2022, 15:26, insgesamt 1-mal geändert.

Polterjochen
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#14 Beitrag von Polterjochen »

Jochen hat geschrieben: Di, 01.11.2022, 15:27 Hallo Namensvetter aus der Nachbarschaft,
wenn du Teile oder Hilfe brauchst, kannst du dich ruhig melden, brauchst nur übern Kanal.
Bela ist ein Forumsmitglied, der hat die VA-Anlagen mal nachbauen lassen
Danke, vielleicht komme ich darauf zurück!
Gr
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Polterjochen
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#15 Beitrag von Polterjochen »

Schrauber hat geschrieben: Di, 01.11.2022, 20:38 Den Anwalt würde ich nicht sofort beauftragen (Stichwort "Schadenminderungspflicht")
Wenn's dumm kommt, zahlst du den nachher selber, weil sich die Gegenseite garnicht quer stellt.
1) Schaden der eigenen und der gegnerischen Versicherung melden. Der eigenen, weil sich die Gegenseite ja auch melden könnte und Geld haben möchte. Dann kennt deine Versichenung schon mal deine Sicht der Dinge.
2) Gutachter beauftragen für das Schadensgutachten.
3)Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Wen ja, Aktenzeichen an gegnerische Versicherung weiterleiten. Dann sollen die sich den Schadenhergang dort besorgen. Wenn die gegnerische Versicherung von dir den Schadenhergang wissen will, auf das Aktenzeichen bei der Polizei verweisen.
4) wenn man jetzt nicht weiterkommt oder bei der Schadensumme Abstriche gemacht werden mit dem Anwalt drohen und im Zweifel die Drohung wahr machen. Denn erst wenn man dir nachweislich Leistungen vorenthält, muss die gegnerische Seite den Anwalt auch bezahlen.
Hallo, die Punkte 1-3 sind erledigt...warte auf das Gutachten und die Rückmeldung der gegnerischen Versicherung.
Gr
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