Unfallschaden - Wertgutachten?

Wer fährt wann mit wem wohin? Wo fährt's sich am schönsten? Was gibt's neues (oder altes) in der XS-Szene?
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Polterjochen
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#16 Beitrag von Polterjochen »

Das Gutachten ist da...
Reparaturkosten: 15158€
Restwert: 420€
Wiederbeschaffungswert: 5200€

Mal sehen, was die gegnerische Versicherung dazu sagt.

Dann gehts als nächstes auf die Richtbank...erstmal den Rahmen checken.
Gr
Jo

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Joe
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#17 Beitrag von Joe »

Na, das ist Mal ne Hausnummer. 😳
Wem ist der rote Fahrrad im Hof ? Ich !Bild

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Bert
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#18 Beitrag von Bert »

Reparaturkosten: 15158€
fehlt da eventuell irgendwo ein Komma :?:
Gruß EgBert

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MiKo
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#19 Beitrag von MiKo »

da wäre mal die aufgeschlüsselte Kostenliste interessant ... welches Ersatzteil wie teuer angesetzt wird ... und ob dann für den Zusammenbau noch ein Yamaha-Mechaniker in "alter Technik" ausgebildet werden muß ;)
Gruß
MiKo

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Pitt
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#20 Beitrag von Pitt »

15.000€ Schadenssumme....ich halte das (gutachterlich) für realistisch....wenn man japanische Originalteile ansetzt...plus die viele Arbeitszeit.
Das entspricht zeitlich ja einem Komplettaufbau.
Leider nutzt das alles nichts....Totalschaden....entscheidend wird der Wiederbeschaffungswert (minus Restwert) sein. Das XS-Angebot ist groß und günstig.
Die Versicherung hat das Recht, die günstigere Variante zu wählen. Zusätzlich muss sie die Auslagen für Gutachten, Anwalt, Pauschalgebühren und Nutzungsausfall übernehmen (,soweit ein Nutzungsausfall stattfand).

Grüße aus Seefeld, Pitt
Zuletzt geändert von Pitt am Fr, 11.11.2022, 20:57, insgesamt 10-mal geändert.

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Bert
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#21 Beitrag von Bert »

Nicht jeder gibt sich so viel Mühe wie Du Pitt. :)
Gruß EgBert

Polterjochen
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#22 Beitrag von Polterjochen »

Das Gutachten wurde vom Gutachter zusammen mit einer örtlichen Suzuki Werkstatt erstellt. Incl. Rahmentausch und Auspuffanlage. Die Einzelausstellung möchte ich hier nicht veröffentlichen. Auf Anfrage gerne per PN.
Gr
Jo

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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#23 Beitrag von Polterjochen »

Pitt hat geschrieben: Fr, 11.11.2022, 17:05 15.000€ Schadenssumme....ich halte das (gutachterlich) für realistisch....wenn man japanische Originalteile ansetzt...plus die viele Arbeitszeit.
Das entspricht zeitlich ja einem Komplettaufbau.
Leider nutzt das alles nichts....Totalschaden....entscheidend wird der Wiederbeschaffungswert (minus Restwert) sein. Das XS-Angebot ist groß und günstig.
Die Versicherung hat das Recht, die günstigere Variante zu wählen. Zusätzlich muss sie die Auslagen für Gutachten, Anwalt, Pauschalgebühren und Nutzungsausfall übernehmen (,soweit ein Nutzungsausfall stattfand).

Grüße aus Seefeld, Pitt
Zusätzlich noch die Schutzkleidung und ein Schmerzensgeld...
Gr
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Schrauber
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#24 Beitrag von Schrauber »

Ich halte das, ohne Gutachter zu sein, und ohne das Fahrzeug gesehen zu haben, für realistisch.
Es wird ja der Preis von neuen Ersatzteilen angesetzt.
Auch der Wiederbeschaffungswert scheint mir im Rahmen zu sein.
Läuft also auf einen wirtschaftlichen Totalschaden raus, bei dem du 4780€ bekommen wirst, wenn ich das richtig kalkuliere.
Wenn du die also wieder aufbaust, ist alles über den 4780€ dein Ding.

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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#25 Beitrag von MiKo »

wobei ja auch ein Motor mit 70Tkm auf der Uhr mehr als diese 420€ bringt ...
Gruß
MiKo

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hoyhar
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#26 Beitrag von hoyhar »

420 € Restwert könnten sehr niedrig angesetzt sein .

Ich hatte (an meinem Auto) vor ein paar Monaten einen Wirtschaftlichen Totalschaden und habe bei einer kleineren Werkstatt das mit Gebraucht-Teilen reparieren lassen.
nach der ganzen Reparatur kam die Versicherung mit einem "diffusen" Angebot eines "Autoverwerters" irgendwo in NRW mit einer Tel.-Nr. (da soll ich doch gleich anrufen und könne meine verunfallten Wagen sofort verkaufen) und meinte, dieser Händler würde mir noch 850 € statt der 150 € Restwert, welcher der TÜV-Gutachter angeschlagen hatte, bieten und und zog einfach die Differenz bei der Schadenserstattung ab!


Der Autoverwerter ist in keinem Branchen-Verzeichnis zu finden - nach Recherchen im Internet kam ich auf die N...-Versicherungsgruppe ...
Die Angebote der lokalen Verwerter konnte ich einsehen - und da hätte mir keiner im Umkreis von 100 km mehr geboten - bei der geschrotteten Hinterachse).

Deswegen Vorsicht beim restwert,

schönen Sonntag,

Chris

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Pitt
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#27 Beitrag von Pitt »

....Hallo Chris,
das stimmt...ist aber rechtens. Die Versicherung hat das Recht, den Totalschaden in einem Kfz-Forum für Auto-Verwerter (aus der Region) anzubieten, auch ohne Dein Einverständnis. Dort können Verwerter (quasi unbesehen) verbindliche Gebote abgeben und so auch Autos kaufen; allerdings nur, wenn Du verkaufen möchtest. Meist werden bei den Angeboten Bilder aus dem Gutachten mit eingestellt.
Derzeit ist der Gebrauchtwagenmarkt ziemlich leergefegt und die Preise sind sehr hoch. Ich hatte selbst den Fall, dass das Auto meiner Frau nach einem Unfall (im Gutachten) deutlich höher bewertet wurde als 2 Jahre zuvor und mit ca. 50.00km weniger Laufleistung. Der Markt bestimmt den Wert.
Das höchste (verbindliche) Gebot dieser (Online-)Anbieter/Verwerter wird dann von der Schadenssumme abgezogen, auch dann wenn der Gutachter weniger Restwert festgestellt hat, denn der Marktwert sticht den geschätzten Restwert.
Also das ist eine übliche, legale ...aber ziemlich unschöne Praxis bei den Versicherern. Hinzu kommt, dass bestimmte Leistungen nur dann bezahlt werden, wenn eine Reparatur tatsächlich stattfand und nachgewiesen wird. Die Reparatur kannst Du auch selbst durchführen. Du musst sie danach nur belegen.
Also am Ende der Reparatur das reparierte Fahrzeug mit einer aktuellen Tageszeitung fotografieren und dem Anwalt geben. Der kann dann damit die erfolgte Reparatur belegen und ggf. Nachforderungen stellen.
Übrigens gibt es (leider) auch Abzüge beim Lack, denn ein neuer Lack wird höher angesetzt als der Originallack mit Patina.
Insgesamt glaube ich bezieht sich die o.g. Praxis aber eher auf Autos. Daher würde ich mir da nicht allzu viele Sorgen machen.


Grüße aus Seefeld, Pitt
Zuletzt geändert von Pitt am Fr, 06.01.2023, 12:14, insgesamt 2-mal geändert.

Polterjochen
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#28 Beitrag von Polterjochen »

Moin,
die Arroganz Versicherung hat inzwischen noch einen polnischen Aufkäufer mit 520€ Restwert gefunden und spielt auf Zeit.
Der Verursacher trödelt mit dem Unfallbericht.
Dazu soll ich in der 30er Zone zu schnell gewesen sein. (50 sind dort...)
Ich habe daher einen ortskundigen, motorradfahrenden Anwalt eingeschaltet.
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#29 Beitrag von onkelheri »

Den Restwert lässt du einfach abziehen ... es sei denn es ist wirklich nichts mehr zu gebrauchen ... aber wenn du schon dran bist ... obwohl richtbank 8O

Bei mir hat das ganze knapp 3 jahre gedauert...
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Re: Unfallschaden - Wertgutachten?

#30 Beitrag von oliver »

Hallo Jochen,
einen Anwalt hinzuzuziehen ist eine gute Idee. Deine beschriebene Erfahrung ist leider das normale Geschäftsgebaren.
Meine beiden Unfälle haben zwischen 2 und 4 Jahre gedauert mit anwaltlicher Betreuung bis sie abgeschlossen waren. I. d. R. wird der Anwalt als erste Aktion eine erste Abschlagszahlung einfordern.
Gruß
Oliver

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