Scheunenfund (verkauft)

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rastra
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Scheunenfund (verkauft)

#1 Beitrag von rastra »

Habe eine Maschine geerbt, stand leider zwei Jahre nicht geschützt genug.
Bis dahin lief sie und wurde gewartet.
TÜV 04/24.
Details gerne per E-Mail.
Preisvorstellung VB 980.-€
Gruß
Rainer
IMG_2024-03-15-102037.jpg
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Zuletzt geändert von rastra am Di, 02.04.2024, 0:19, insgesamt 1-mal geändert.

Max
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Re: Scheunenfund

#2 Beitrag von Max »

Standort Berlin
Max aus der Mitte der Mitte
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rastra
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Re: Scheunenfund

#3 Beitrag von rastra »

der Motor dreht, die Yamaha springt aber leider nicht an,(Km-Stand abgelesen 31456)
ist also nicht fahrbereit und müsste transportiert werden.(steht in Berlin-Buckow)
In Natura wirkt sie eigentlich eher schlechter, als auf dem Bild.(s.weitere Bilder)
Sie ist zugelassen und hat noch TÜV bis 04/24, (Bericht vorhanden, KFZ-Schein fehlt, aber Brief ist vorhenden).
Reifen sind vor zwei Jahren erneuert worden. (s.Anlage)
Bei Interesee bitte ich um kurze Rückmeldung,
Dann würde ich morgen ab 11:00 die Adressse und meine Mobilfunknummer bekannt geben.
Der Erste , der 1000.-€ auf den Tisch legt, bekommt 20.-€ und das Motiorrad mit Kaufvertrag.
Gruß
Rainer
IMG_2024-03-16-174728.jpg
IMG_2024-03-16-174650.jpg
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ugla
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Re: Scheunenfund

#4 Beitrag von ugla »

Ich hatte dir schon eine PN mit meiner Tel.-Nr. geschrieben. Gruß Uwe

ugla
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Re: Scheunenfund

#5 Beitrag von ugla »

Hallo, der fehlende KFZ-Schein ist ein Problem. Laut Auskunft der Zulassung muss dieser für eine Ab- oder Ummeldung vorhanden sein. Ist er das nicht, muss er erst beantragt werden. Und das geht nur in dem Bezirk, wo sie zugelassen ist. Und das kann auch nur der Halter machen, oder ein Bevollmächtigter mit dem Ausweis des Halters im Original. Gruß Uwe

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pixie
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Re: Scheunenfund

#6 Beitrag von pixie »

ugla hat geschrieben: Mo, 18.03.2024, 7:51 Und das geht nur in dem Bezirk, wo sie zugelassen ist. Und das kann auch nur der Halter machen, oder ein Bevollmächtigter mit dem Ausweis des Halters im Original. Gruß Uwe
Das kann ja wohl nicht sein!
Wenn dann der Halter nicht mehr aufzufinden ist muss das Moped verschrottet werden?
Ich könnte drauf Wetten (ohne jetzt in den Weiten der www zu stöbern) das es in Flensburg auch Hilfe zu Wieder in Betriebnahme gibt.
Viele Grüße,
Peter

lehni
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Re: Scheunenfund

#7 Beitrag von lehni »

Normalerweise genügt es, wenn man bei einer Um-, oder Abmeldung bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugscheins abgibt.
Gruß
Frank

ugla
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Re: Scheunenfund

#8 Beitrag von ugla »

pixie hat geschrieben: Mo, 18.03.2024, 9:13
ugla hat geschrieben: Mo, 18.03.2024, 7:51 Und das geht nur in dem Bezirk, wo sie zugelassen ist. Und das kann auch nur der Halter machen, oder ein Bevollmächtigter mit dem Ausweis des Halters im Original. Gruß Uwe
Das kann ja wohl nicht sein!
Wenn dann der Halter nicht mehr aufzufinden ist muss das Moped verschrottet werden?
Ich könnte drauf Wetten (ohne jetzt in den Weiten der www zu stöbern) das es in Flensburg auch Hilfe zu Wieder in Betriebnahme gibt.
Das ist die Auskunft, die mir die Zulassungsstelle hier in Heppenheim gegeben hat. Und als zeitliche Auskunft wurde mir gesagt, das es bis zu sieben Tagen dauert. Wenn der Halter nicht mehr aufzufinden ist, wird es sicherlich auch einen Prozess geben, der dann aber wohl auch länger dauert und noch mehr kostet. Fakt ist jedenfalls, das ohne Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) weder Ab- noch Ummelden geht. Gruß Uwe

ugla
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Re: Scheunenfund

#9 Beitrag von ugla »

pixie hat geschrieben: Mo, 18.03.2024, 9:13 Das kann ja wohl nicht sein!
Wenn dann der Halter nicht mehr aufzufinden ist muss das Moped verschrottet werden?
Ich könnte drauf Wetten (ohne jetzt in den Weiten der www zu stöbern) das es in Flensburg auch Hilfe zu Wieder in Betriebnahme gibt.
Es ist auch keine Wiederinbetriebnahme. Die Maschine ist ja angemeldet. Bei einer Wiederinbetriebnahme hat man ja nur den Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) weil ja schon abgemeldet. Gruß Uwe

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zweitopfmopped
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Re: Scheunenfund

#10 Beitrag von zweitopfmopped »

lehni hat geschrieben: Mo, 18.03.2024, 9:27 Normalerweise genügt es, wenn man bei einer Um-, oder Abmeldung bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugscheins abgibt.
Gruß
Frank
Das ist aber von Landkreis zu Landkreis verschieden.
Ich hatte auch mal meinen Fahrzeugschein verloren (geglaubt).
Auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle sagte man mir, dass ich den Verlust notariell
bestätigen lassen muss.
Früher ging das auch auf der Zulassungsstelle, da reichte es ein "Verlustbestätigung" zu unterschreiben.
Auf Nachfrage, warum das nicht mehr möglich ist, sagte man mir, dass mit dieser Regelung viel
Schindluder getrieben wurde.
D.h. viele Leute kamen aufs Amt um z.B. ein Fahrzeug abzumelden, bemerkten dann, dass Sie den Fzg-Schein nicht dabei hatten
und sagten einfach, dass sie Ihn verloren hätten.
Dasselbe auch beim Brief...

Ich habe meinen Schein zum Glück wiedergefunden.
Ersparte mir den Gang zum Notar, viel Zeit und Kosten.

Grüße Dietmar
Ich bin nicht da, bin mich suchen gegangen.
Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
sagt mir, ich soll auf mich warten.

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Pitt
hat wohl sonst niXS zu tun
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Re: Scheunenfund

#11 Beitrag von Pitt »

Bei uns am Landratsamt Starnberg ist es völlig unproblematisch, solange das Fahrzeug noch angemeldet ist.
Da die Fahrzeugdaten ja gespeichert sind, lassen sich sowohl Fahrzeugschein, als auch Fahrzeugbrief als Ersatz wiederherstellen.
Das kostet ein bissl was, bewegt sich aber im Rahmen.
Anders ist es, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.
Hier benötigt man zur Wiederzulassung den Kfz-Brief und ein aktuelles TÜV-Gutachten.
Ist auch der Kfz-Brief nicht mehr auffindbar, wird es komplizierter.
Dann ist eine eidesstattliche Erklärung (ohne Notar) notwendig, um zu belegen, dass das Fahrzeug einem gehört.
Zudem benötigt man eine Bestätigung vom Kraftfahrtbundesamt (oder auch von der Polizei), dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.
Auch hier ist ein aktuelles TÜV-Gutachten erforderlich.
Liegt alles der Zulassung vor, werden neue Ersatzpapiere erstellt.

Also im konkreten Fall sehe ich gar kein Problem, da die XS ja noch angemeldet ist (sogar mit gültigem TÜV).
Der Originalbrief existiert ja auch noch.
Es muss also lediglich ein neuer Schein ausgestellt werden.
Das ist auf unserer Zulassungsstelle eine reine (und kleine) Formsache.

Viel Glück, Grüße aus Seefeld, Pitt

Max
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Re: Scheunenfund

#12 Beitrag von Max »

…. wenn die Kasper vom Amt mitspielen …..

Seit Corona machen da viele was sie wollen 😡
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Zissel
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Re: Scheunenfund

#13 Beitrag von Zissel »

Pitt hat geschrieben: Mo, 18.03.2024, 13:00 Also im konkreten Fall sehe ich gar kein Problem, da die XS ja noch angemeldet ist (sogar mit gültigem TÜV).
Der Originalbrief existiert ja auch noch.
Es muss also lediglich ein neuer Schein ausgestellt werden.
Das sehe ich potentiell aber schon. Soweit ich verstanden habe, ist der in den Papieren eingetragene Besitzer verstorben. Das bedeutet, das Moped ist Bestandteil einer Erbmasse, die das Nachlassgericht feststellt und den Erben, der hier verkauft, als rechtmäßigen Besitzer ausweist. Das kann einige Monate dauern und in ganz besonders emsigen Gemeinden bis zu einem dreiviertel Jahr.

Im Normalfall (ZB 1+2 vorhanden) wäre das kein Problem, da fast nie nach einem Kaufvertrag oder sonstigem Eigentumsnachweis gefragt wird. ZB 1 weg bedeutet dagegen, dass man u.a. eidesstattlich versichert, der rechtmäßige Eigentümer zu sein. Sollte es im Nachgang irgendwelche Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft geben, die sich nicht grün ist (kommt ja so gut wie nie vor) und einer von denen erinnert sich an das Moped und meldet irgendwelche Ansprüche daran an, kann sich der eidestattliche Versicherer auf eine lustige Zeit einstellen. Dieser muss auch dieselbe Person sein, die den Schein verloren hat - oder eben der Erbe. Erbschein oder eine Schenkungsurkunde vor dem Versterben dagegen vorhanden: alles gut. Dann muss aber immer noch Rainer versichern und nicht der Uwe.
Gruß Martin

Max
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Re: Scheunenfund

#14 Beitrag von Max »

Was für ein Tanz …….

Es wird ein Kaufvertrag geschrieben, der Verkäufer unterschreibt „im Auftrag“ und der Käufer bescheinigt im Vertrag den Erhalt SÄMTLICHER PAPIERE und bestätigt das mit seiner Unterschrift im Vertrag ……

Das Krad ist zugelassen und bei der Überführungsfahrt ist leider der Fahrzeugschein auf der Autobahn verloren gegangen ……

Der Käufer meldet den Verlust bei der Ordnungsmacht und geht den Weg, den die Mühlen vorgeben.

Man kann auch eine Wissenschaft draus machen …..
Max aus der Mitte der Mitte
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Zissel
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Re: Scheunenfund

#15 Beitrag von Zissel »

Zum Glück bin ich ja kein Juristenmensch, aber für das Risiko einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Falle, dass der Zettel in einer Nachlassabwicklung dann doch noch auftaucht, reicht es gerade noch aus.
Gruß Martin

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